Wohnkosten

Wohnkosten & Mietzins

Die Wohnkostenbelastung setzt sich unterschiedlich zusammen.

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Die Wohnkosten genau zu prüfen, kann den reibungslosen finanziellen Verlauf des Wohnkreislaufs sichern!

 

  • Einmalige Zahlungen
  • Monatliche Zahlungen

 

Einmalige Zahlungen

Neben der Bezahlung der Vermittlungsprovision werden oftmals noch Einmalzahlungen anlässlich der Anmietung der Wohnung eingefordert. Nicht alles, was an solchen Wohnkosten verlangt wird, ist aber auch rechtmäßig.

Die 6 häufigsten Einmalzahlungen:

 

1. Kaution:

Hier finden Sie mehr dazu

 

2. Mietzinsvorauszahlung

Bei der Mietzinsvorauszahlung zahlt der Wohnungssuchende einen höheren Einmalbetrag, der einem bestimmten Zeitraum zugeordnet sein muss (z. B.: den nächsten 10 Jahren ab Mietbeginn), und außerdem wird in der Regel festgelegt sein, dass sich der monatliche Mietzins dadurch um einen bestimmten Betrag verringert. Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses ist dieser Wohnkostenbetrag aliquot zurückzuzahlen.

 

3. Ablöse:

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4. Möbelablöse

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5. Vertragserrichtungskosten:

Bei mietengeschützten Wohnungen dürfen Vertragserrichtungskosten nicht eingefordert werden, da der Abschluss eines Mietvertrages gerade eine typische Verwaltungstätigkeit darstellt und der damit verbundene Aufwand durch das Verwaltungshonorar abgedeckt ist, und dieses den Mietern als Betriebskosten verrechnet wird.


Zulässig kann die Zahlung jedoch in jenen Wohnungen sein, die nicht oder nur teilweise dem Mietrechtsgesetz unterliegen.

Tipp

Bezahlte Vertragserrichtungskosten können vor der Schlichtungsstelle/dem Gericht zurückgefordert werden. Wir unterstützen Sie gern als Rechtsvertretung.

 

6. Vergebührung:

Schriftliche Mietverträge über Wohnungen sind nicht vergebührungspflichtig. Mietverträge über Geschäftsraummieten und Garagen sind nach wie vor zu vergebühren.

 

Monatliche Zahlungen

 

Die monatlichen Zahlungen bestehen aus:

 

 

Unsere Reise durch den Wohnkreislauf geht hier weiter zu Mietzinsen und Betriebskosten.

 

Mietervereinigung Österreichs, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien, Tel.: 050195, Fax: 050195-92000, zentrale@mietervereinigung.at, ZVR - Zahl 563290909
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