Österreich, Recht 14.02.2013
Im Vorjahr hatte die MVÖ mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass der geplante zwangsweise Austausch sämtlicher Stromzähler datenschutzrechtlich problematisch ist und sich dagegen ausgesprochen, dass die EndverbraucherInnen die Kosten dieser teuren Aktion tragen sollen. (siehe unsere Petition)
Nun hat das Wirtschaftsministerium das Bundes Energieeffizienzgesetz in Begutachtung geschickt – darin mit enthalten eine Novelle zum Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz - kurz ElWOG genannt. Bis 31.1.2013 konnte man dazu Stellung nehmen, was die MVÖ auch gemacht hat. (Sie können die Stellungnahme von unserer Webseite herunterladen).
Im ElWOG geht es nämlich wieder um die umstrittenen Smart Meter (intelligente Stromzähler). Die Proteste im Vorjahr haben dazu geführt, dass in dem nun vorliegenden Entwurf ein Zustimmungsrecht der EndverbraucherInnen vorgesehen wird – allerdings nur für die Übermittlung der 15 Minuten-Daten von Netzbetreiber zum Energielieferant, nicht jedoch wie gefordert ein Widerspruchsrecht gegen den Einbau der Zähler an sich.
Aus Sicht der MVÖ ist der Zwang zum Tausch ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der EndverbraucherInnen und damit verfassungswidrig. Da die Privatsphäre der NutzerInnen verfassungsrechtlich geschützt ist, darf in diese nur eingegriffen werden, wenn es entweder ein öffentliches Interesse daran gibt oder wenn die Betroffenen dem Eingriff zustimmen. Da das öffentliche Interesse fehlt, müsste im Gesetz ein Zustimmungsrecht für den Einbau oder ein Widerspruchsrecht der Betroffenen enthalten sein, denn schon mit dem Zählereinbau efolgt der Eingriff in die Privatsphäre. Ab diesem Moment haben die EndverbraucherInnen keine Kontrolle darüber, was mit ihren Daten geschieht. Studien der Fachhochschule Münster haben gezeigt, dass ist es möglich ist, über den Energieverbrauch Rückschlüsse über das Leben der Bewohner eines Hauses zu ziehen, die je nach Graduierung bis zur Wahl des Fernsehprogramms reichen
Die Mietervereinigung geht daher derzeit davon aus, dass der Tausch des Zählers nicht im Wege des Zwangs durchgesetzt werden darf. Mancher Netzbetreiber hat für den Fall der Tauschverweigerung in den Raum gestellt, den Strom abzustellen. Auch ein derartiges Vorgehen halten wir für rechtswidrig. Netzbetreiber liefern keinen Strom sondern stellen nur die Infrastruktur zur Verfügung. Die Netzbetreiber sind zwar Eigentümer der Zähler, aber gleichzeitig auch verpflichtet, das Datenschutzgesetz einzuhalten. Dieses steht im Rang über dem ElWOG, da es Verfassungsbestimmungen enthält. Solange daher die Rechtslage nicht eindeutig verfassungskonform ist, gibt es auch keine Rechtssicherheit für den Austausch.
Der Entwurf wird nun im Parlament verhandelt werden. Wir raten all jenen, denen ein Widerspruchsrecht ein Anliegen ist, den energiepolitischen Sprechern der Parteien ihre Bedenken mitzuteilen. Hier finden Sie die richtigen
AnsprechpartnerInnen:
BZÖ: Mag Rainer Widmann: rainer.widmann@parlament.gv.at
Die Grünen: Christiane Brunner: christiane.brunner@parlament.gv.at
FPÖ: Norbert Hofer: norbert.hofer@parlament.gv.at
ÖVP: Peter Haubner: p.haubner@wirtschaftsbund.at
SPÖ: Hannes Weninger: hannes.weninger@spoe.at