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Österreich, Politik 18.11.2014

Mietervereinigung begrüßt Klarstellung zur Thermenfrage

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Seit 2008 warteten die Mieterinnen und Mieter auf das Schließen einer durch den Obersten Gerichtshof (OGH) ausgelösten Rechtslücke. Dieser hatte damals festgestellt, dass die Kombitherme/der Boiler quasi rechtliches Niemandsland sei – weder der Mieter noch der Vermieter seien für deren Erhaltung zuständig.


Gleichzeitig urteilte der OGH aber auch, dass dann wenn die Therme kaputt sei, die Miete reduziert werden könne – aber nur für die Dauer des Schadens. Sobald Reparatur oder Austausch erfolgt sind, musste wieder die ganze Miete bezahl werden.  Seither quälten sich tausende Mieter mit der Frage, ob sie nun frieren sollten, um die Miete mindern zu können oder doch ins Saure beißen und die Therme auf eigene Kosten in Gang zu bringen.

 

Schneller Lösungsvorschlag

Noch im Jahr 2008 hatten die Sozialpartner einen Lösungsvorschlag der damaligen Justizministerin Berger unterbreitet, der sämtliche Fragen in diesem Bereich geklärt hätte. Doch die Abgeordneten der ÖVP sagten damals „Nein“. Mehrere Anläufe seitens der SPÖ wurden unternommen hier Abhilfe zu schaffen, aber ohne Erfolg. Die Frage, wer welche Erhaltungspflichten im Inneren eines Mietgegenstandes zu tragen hat, sollte nun im Zuge einer großen Mietrechtsreform geklärt werden.

 

Stillstand im Mietrecht

Dafür wurde im Juli 2013 eine Reformgruppe im Justizministerium eingesetzt. Doch auch diese brachte wenig weiter. Zuletzt konnte immer öfter in diversen Zeitungsartikel gelesen werden, dass die Reformgruppe aufgelöst worden war. Die Teilnehmer der Reformgruppe selbst – zu der die MVÖ auch gehört – erfuhr von derartigen Entwicklungen nur aus der Presse. Das letzte gemeinsame Gespräch gab es im Juni 2014. Die Mietervereinigung hat daher eine umfangreiche Unterlage im Justizministerium abgegeben, in der eine Vielzahl von Vorschlägen für ein leistbares Wohnrecht enthalten sind. Doch in Sachen Mietrecht brach ab August die große Stille aus.

 

Reparatureile im Wohnungseigentum

Dafür wurde plötzlich für eine Reform des Wohnungseigentumsrechts getrommelt. Hier wurde nicht nur vom Justizminister selbst großer Druck erzeugt, dass rasch eine Änderung stattfinden müsste, sondern auch die Medien berichteten über die „drohende Enteignung“ der Eigentümer  - was war geschehen?
Ein OGH Urteil hatte festgestellt, dass Wohnungseigentumsverträge nicht richtig im Grundbuch eingetragen sind.
Die Folge: Keller, Gärten oder Abstellplätze sind nicht als Wohnungseigentumzubehör ausgewiesen und daher formal allgemeine Liegenschaftsflächen. Aufgrund der bestehenden Verträge darf natürlich weiterhin jeder nur auf seinem Garten liegen oder das eigene Kellerabteil benützen - aber im Grundbuch scheinen die Eigentumsverhältnisse nicht auf.
Das OGH Urteil stammt aus 2011. Die Eigentümer hatten - nach Ansicht mancher Experten - drei Jahre Zeit, um von ihren Vertragsverfasser bzw Wohnungseigentumsorganisatoren die Behebung dieses Rechtsmangels einzufordern. Diese Frist wäre nun im November  abgelaufen. Daher zitterten die Vertragsverfasser/Wohnungseigentumsorganisatoren, weil sie befürchten, dass sie viele Eigentumseintragungen neuerlich beim Grundbuch beantragen müssten - viel Arbeit, die niemand bezahlen würde, weil es ja von Anfang an, anders hätte gemacht werden müssen. Die Wohnungseigentümer wiederum wurden durch die verwirrende Medienberichterstattung verunsichert, weil manche Journalisten so taten, als gingen diese Flächen "verloren", was eine eindeutige Falschinformation war.

 

Druck im Wohnungseigentum
Die ÖVP wollte den Wohnungseigentumsorganisatoren helfen und eine Novelle zum Wohnungseigentum mit Eiltempo durchdrücken. Dazu wurde auch der Justizminister in „Stellung“ gebracht. Obwohl im Regierungsprogramm noch eine Vielzahl anderer Punkte im Wohnungseigentumsrecht "repariert" gehören, sollte hier also eine Ausnahme gemacht und sofort eine Novelle beschlossen werden. Ganz anders als Mietrecht, wo weiterhin gebremst wurde. „Kalte“ Wohnungen schienen also nicht ganz so wichtig zu sein wie der Keller einer Eigentumswohnung.
Das besondere eigenartige in der medialen Berichterstattung war dann aber die Sicht des Justizministeriums (ÖVP): Die SPÖ blockiere die Novelle zum Wohnungseigentum. Dies war nämlich nicht bereit nur im Wohnungseigentum eine Veränderung herbeizuführen. Auch das Thermenproblem sollte jetzt endlich gelöst worden. Beides waren Rechtsunsicherheiten die durch den OGH entstanden waren.


Warum eine kalte Wohnung weniger Bedeutung haben soll als eine Zusatzarbeit für Notare oder Rechtsanwälte, war nicht wirklich nachvollziehbar. Warum eine Menschengruppe warten muss, während für eine andere schnelle Hilfe angeboten wird, blieb auch unverständlich.

 

Beharrlichkeit von Mag Ruth Becher für Doppellösung

Die SPÖ, hier insbesondere Abgeordnete Mag Ruth Becher, als Bautensprecherin im Parlament für das Mietrecht zuständig, setzte sich ausdauernd dafür ein, dass beide Probleme gleichzeitig zu lösen seien, die Erhaltungspflicht für Thermen und das Zubehörproblem – ihre Hartnäckigkeit hatte Erfolg.
Die nun bekannt gewordenen Details zur nächsten Wohnrechtsnovelle klären, dass nun die VermieterInnen die Erhaltungspflicht für die Therme gesetzlich auferlegt bekommen, die Wartung bleibt wie bisher bei den MieterInnen – damit wird eine unangenehme Rechtslücke endlich geschlossen.

Im Wohnungseigentum wird der Gesetzgeber klarstellen, dass der OGH die Wohnungseigentumsbegründung zu formalistisch betrachtet und dort, wo im Kaufvertrag der Keller, Garten oder Abstellplatz als Zubehör ausgewiesen ist, auch als solchen gelten lassen. Die Novelle wird voraussichtlich mit 1.1.2015 in Kraft treten und die unendliche Geschichte der kaputten Therme hat dann hoffentlich ein Ende.

 

 

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