Österreich, Service 29.04.2015
Kleinanlegermodelle unter dem Titel „Vorsorgewohnungen“ können höchst riskant sein und sind zur Pensionsvorsorge meist alles andere als geeignet. Neuerdings wird nun sogar mit Eigentumswohnungen geworben, die dem Mietrechtsgesetz voll unterliegen und wo Mietzinsgrenzen zu beachten sind.
Da der Eigentumswohnungsmarkt derzeit gerade im Gründerzeithaus überhitzt ist, bleibt es fraglich, ob sich derartige Modell für den Anleger rechnen. Bei einem hohen Kaufpreis brauchen Anleger auch hohe Mieteinnahmen, damit sich die Investition in absehbarer Zeit rechnet.
Wer auf die Steuervorteile vertraut, muss sich bewusst sein, dass gerade die Steuergesetzgebung für die nächsten 20 bis 30 Jahre nicht vorhergesagt werden kann. Ein Teil der angepriesenen Modelle rechnet sich aber nur, wenn sowohl der marktübliche Mietzins verlangt wird als auch spezielle Steuervorteile bis zur Ausfinanzierung greifen. Da marktübliche Mieten im Altbau in der Regel gesetzwidrige Mieten sind, riskieren die Anleger Mietzinsüberprüfungsverfahren und damit auch das Zusammenbrechen der geplanten Finanzierung.