Oberösterreich, Service 08.07.2015
Die Empörung über die unerwartet hohen Heizkosten war auch deswegen so groß, weil das Mietkaufobjekt als Niedrigstenergieprojekt beworben worden war. In der Vermarktungsunterlage der G. Siedlungsgesellschaft m.b.H war von einem Niedrigstenergiehaus die Rede. In der Baubeschreibung wurden energiesparende Maßnahmen wie hochwärmegedämmtes massives Ziegelmauerwerk mit Durchschnitt 30 cm, Vollwärmeschutz mit 20 cm, wärmegedämmte Hauseingangstüre und eine Solaranlage sowie eine zentrale Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung angeführt.
Die Mietergemeinschaft wendete sich an die Mietervereinigung Oberösterreich und beauftragt diese, den überhöhten Heizkosten auf den Grund zu gehen.
Was die Mieterinnen und Mieter bei Abschluss ihrer Verträge allerdings nicht wussten, war der Umstand, dass in dem seinerzeit abgeschlossenen Wärmelieferungsvertrag zwischen der G. Siedlungsgesellschaft und der damaligen Enserv ein Grundpreis vereinbart wurde, der auch zahlreiche Zusatzleistungen enthielt. So wurden damit auch Aufwendungen für einen 24-Stunden Bereitschaftsdienst, Wartungs- und Serviceleistungen, sowie die Reparaturen und etwaige notwendige Erneuerungskosten abgegolten.
Dazu kamen die Abrechnungs- und die Ablesekosten. All diese zusätzlichen Aufwendungen erhöhten konsequenterweise die ursprünglich veranschlagten Heizkostenbeträge beträchtlich.
Von der Mietervereinigung Oberösterreich wurde daher auch die Höhe des verrechneten Grundpreises beanstandet und beeinsprucht.
Im Einspruch wurde dargelegt, dass die in den Grundkosten enthaltenen Aufwendungen für Reparaturen und Erneuerung von der gemeinnützigen Bauvereinigung über dem Wege der Instandhaltung zu finanzieren sind.
Die Mieterinnen und Mieter sprachen sich klar dafür aus, dass die Verträge mit der Enserv inhaltlich dahingehend eine einschneidende Korrektur erfahren sollten, dass ausschließlich die Wartungs- und Servicekosten – kein Reparaturaufwand und auch keine allenfalls notwendige Erneuerung der Heizanlage – weiterhin auf Betriebskosten gebucht werden dürfen.
Nach intensiven von der Mietervereinigung Oberösterreich geführten Verhandlungen mit der G. Siedlungsgesellschaft und der Enserv konnte erreicht werden, dass rückwirkend ab 2011/ 2012 der Wärmelieferungsvertrag neu ausverhandelt wurde und der Grundpreis eine entsprechende angemessene Reduktion erfuhr.
Die Heizkostenabrechnungen für 2011 auf 2012 und 2012 auf 2013 wurden entsprechend korrigiert. Das Bemühen der Siedlungsgesellschaft hier eine mieterfreundliche Lösung zu erwirken, soll in diesem Zusammenhang hervorgehoben werden.
Im Zuge der Verhandlungen stellte sich zudem heraus, dass die installierte Solaranlage längere Zeit eine Funktionsstörung hatte und dadurch Energieeinsparungen nicht möglich waren.
Für die rund 38 Mietkaufwohnungen wurden für die beiden Heizkostenabrechnungsperioden 2011/2012 und 2012/2013 von der Enserv Gutschriften in der Höhe von brutto € 11.851,78,-- ausbezahlt. Für den unnötigen Energieverbrauch aufgrund der kaputten Solaranlage wurden € 2.700,-- brutto ausbezahlt. In Summe konnte die Mietervereinigung Österreich somit € 14.000,-- für die Mieterinnen und Mietern zurückholen. Die Freude über diesen Erfolg war bei unseren Mitgliedern sehr groß. Es zahlt sich aus einen starken Partner in Sachen „Wohnen“ zu haben.