Österreich, Recht, Steiermark 10.09.2015
Die Bürgerinitiative zur „Einrichtung von bezirksübergreifenden Schlichtungsstelle in ganz Österreich“ wurde im Parlament übergeben.
Der Vizepräsident der Mietervereinigung Österreichs, Herr Hans Heinz Plaschka hat gemeinsam mit dem Landesgeschäftsführer der Mietervereinigung Steiermark, Herrn Mag. Christian Lechner, im Parlament über 500 Unterstützungserklärungen an Frau Mag. Barbara Blümel, Referentin im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, übergeben.
Das Anliegen
Eine Schlichtungsstelle trifft Entscheidungen in vielen Mietrechtsangelegenheiten. Es werden Betriebskosten und Mietzinse überprüft, die dringend notwendige Durchführung von Erhaltungsarbeiten aufgetragen und Kautionsabrechnung geprüft. Schlichtungsstellen werden durch Gesetz eingerichtet und treffen in einem einfachen und ohne große Förmlichkeiten geführten Verfahren bindende Entscheidungen.
Die Ausgangslage
Derzeit existieren miet- und wohnrechtliche Schlichtungsstellen nur in 11 größeren Städten Österreichs wie zum Beispiel Wien, Graz und Klagenfurt.
Nur Bürger, die in diesen 11 Gemeinden wohnhaft sind, dürfen die Schlichtungsstelle (kostenlos) nutzen, Menschen die außerhalb dieser Gemeinden wohnen, müssen sich an die Bezirksgerichte wenden und bereits bei Antragstellung € 78,- Euro Gerichtsgebühren bezahlen. Das führt zu einer Ungleichbehandlung der Rechtsuchenden.
Das Ziel
Die Mietervereinigung Steiermark hat daher vorgeschlagen bezirksübergreifende Schlichtungsstellen einzurichten. Deren Einrichtung wäre ein Schritt zur Verbesserung des Rechtszuganges für alle Mieterinnen und Mieter-
Das Betätigungsfeld der Schlichtungsstelle soll damit vergrößert und auch über mehrere Bezirke hinweg, erweitert werden.
In einer Petition wurde nun der Nationalrat ersucht, dieses Thema aufzugreifen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung bezirksübergreifenden Schlichtungsstellen zu schaffen.
MVÖ-Vizepräsident Hans Heinz Plaschka gab beim Termin im Parlament der Hoffnung Ausdruck, dass der derzeitige ungerechte und diskriminierende Zustand endlich beseitigt wird. Er wies darauf hin, dass man auch über die Parlaments-Homepage mittels elektronischem Voting Einfluss nehmen kann.
Eine direkte Anfrage an den Bundesminister für Justiz wurde mit dem Hinweis beantwortet, dass man hier derzeit nichts ändern werde, sondern erst im Rahmen einer Neuschaffung des Mietrechtsgesetzes Änderungen hinsichtlich der Schlichtungsstellen ins Auge fasst. Diese Hinhaltetaktik erboste den Vizepräsidenten. „Wann diese umfassende Mietrechtsreform kommt, steht in den Sternen. Auf der Strecke bleiben die Bürgerinnen und Bürger, die von allen Seiten mit Kosten und Belastungen eingedeckt werden“, so der Vizepräsident abschließend.