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Oberösterreich, Österreich, Service 21.03.2017

Hilfe- Mein Haus wird saniert!

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Zahlreiche MieterInnen in Linz/Urfahr wandten sich hilfesuchend an die OÖ Mietervereinigung, weil sie mit einer großen Wohnhaussanierung konfrontiert waren und mit gravierenden Beeinträchtigungen rechnen mussten.

 

Seitens der Vermieterin waren unter anderem die Erneuerung der Fassade, umfassende Installations- und Elektroarbeiten, die Installation eines Personenaufzuges, die Umgestaltung der Kellerräumlichkeiten und die Erneuerung der Balkone sowie der Ausbau von Dachböden in Planung. Zu Recht befürchteten die Mietparteien äußerst belastende Immissionen durch Lärm und Staub. Auch die Nutzbarkeit von Kellerräumen und des Dachbodens sollte nach der Sanierung einer völlig geänderten Form zugeführt werden.

 

Im Zuge zahlreicher Besprechungen mit der Geschäftsführung der Vermieterin konnte die OÖ Mietervereinigung erfreulicherweise erreichen, dass für alle betroffenen Mieterinnen und Mieter ( 120 an der Zahl ) seitens der Vermieterin ein Anspruch auf Mietzinsminderung wegen Lärm und Staub eingeräumt wurde. Seitens der Vermieterin wurde zwar auf das sogenannte Baulärmprivileg verwiesen, konnte aber in Anbetracht der erheblichen Beeinträchtigungen für mehrere Monate im Gebäude mit der Vertragspartnerin ein guter Konsens erzielt werden.

 

So gewährte die vermietende Partei für sämtliche MieterInnen des 4. Obergeschosses 75% Mietzinsminderung, für das dritte Obergeschoss 25%, für das zweite Obergeschoss 20%, für das erste Obergeschoss 15% und für das Erdgeschoss 10%. Hinsichtlich der verlorenen Dachbodennutzung erklärte sich die Vermieterin bereit, genügend Wäschetrockner zur Verfügung zu stellen und war auch bereit, neue Räume für die verlorenen Flächen in der Waschküche zu schaffen.

 

Diese Einigung bezüglich der Mietzinsminderung aus dem Anlass der  Großinstandsetzung war für die OÖ Mietervereinigung umso bemerkenswerter, als aus ihrer Erfahrung seitens der vermietenden Parteien unter Verweis auf das Baulärmprivileg diese finanziellen Entgegenkommen ohne entsprechende Prozessführung eher selten zugestanden werden. Umso größer war auch die Zufriedenheit der Mieterschaft.   

Mietervereinigung Österreichs, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien, Tel.: 050195, Fax: 050195-92000, zentrale@mietervereinigung.at, ZVR - Zahl 563290909
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