26.04.2017
Die landläufige Meinung zum Thema Einbruchschutz lautet oft: Egal wie aufwendig die Sicherungsmaßnahmen auch sein mögen, ein Profi-Langfinger kommt sowieso immer und überall hinein. Doch das stimmt nur zum Teil. Tatsächlich ist es für Besitzer freistehender Häuser in Stadtrandsiedlungen ungleich schwieriger, ihr Habitat zu beschützen als für Bewohner einer Stadtwohnung mit einer Türe als Haupteingang. Dennoch gilt für beide: je einbruchsicherer eine Türe, umso länger benötigt der finstere Geselle, sie zu öffnen. Der Zeitfaktor ist ein entscheidendes Kriterium für die kriminelle Belegschaft, um erfolgreich zu sein, im Besonderen, was „Spontandelikte“ anbelangt. Kommt hier der Täter nicht rasch zum Ziel, verlässt er den geplanten Tatort so rasch, wie er gekommen ist.
Sicherheitstüren sollen Kriminellen den Einstieg in die Wohnung erschweren. Wenn die Anschaffung einer einbruchshemmenden Türe geplant ist, sollte folgende Grundregel beachtet werden: Je höher die Widerstandsklasse, umso sicherer die Türe. Insgesamt gibt es 6 Widerstandsklassen, wobei der kriminalpolizeiliche Beratungsdienst Widerstandsklasse 4 empfiehlt.
Aktuell wird der Einbau von Sicherheitstüren in vier Bundesländern gefördert (Wien, Niederösterreich, Steiermark und Burgenland).
Die Voraussetzungen für eine Förderung sind unterschiedlich und gibt es auch unterschiedlich hohe
Förderungsbeträge. Es ist daher ratsam, vor Anschaffung mit der zuständigen Magistratsabteilung oder Bezirkshauptmannschaft Kontakt aufzunehmen.
Als Mieter müssen Sie natürlich den Vermieter vom geplanten Einbau einer Sicherheitstür in Kenntnis
setzen und um Zustimmung ersuchen. Lehnt dieser nicht innerhalb von zwei Monaten ab, dann gilt die Zustimmung als erteilt. Sollte der Eigentümer seine Zustimmung grundlos verweigern, so kann diese durch eine Entscheidung der zuständigen Behörde (Schlichtungsstelle oder Bezirksgericht)
ersetzt werden.