Aktuelles Artikel

Back Next

17.10.2017

Ab wann gilt das Aus für die Mietvertragsgebühr?

  • Parlament in Wien; Bild: Fotolia

Die Freude war groß als der Nationalrat am 12. Oktober das Ende der Mietvertragsgebühr für Wohnungen beschlossen hat. Damit wurde eine langjährige Forderung der Mietervereinigung Österreichs umgesetzt (wir berichteten).

 

Seither erreichen uns viele Fragen: Muss ich die Gebühr jetzt noch zahlen? Ab wann gilt die neue Regelung?

 

Hierfür muss ein Blick in das Verfassungsrecht geworfen werden, denn das Gesetzgebungsverfahren bezieht mehrere Verfassungsorgane bei der Entstehung neuer Normen ein.

 

Ausgangspunkt ist immer ein Gesetzesantrag (auch Gesetzentwurf, Gesetzesinitiative), der zumeist von der Bundesregierung als so genannte Regierungsvorlage eingebracht wird. Im Falle der Mietvertragsgebühr wurde die Gesetzesinitiative durch einen Entschließungsantrag mehrerer Abgeordneter gesetzt.

Wird der Gesetzentwurf angenommen, liegt ein Gesetzesbeschluss des Nationalrats vor, den der/die Nationalratspräsident/in unverzüglich dem Bundesrat zu übermitteln hat.

Bundesrat 
Der Bundesrat, der aus von den neun Landtagen entsandten Mitgliedern besteht, hat nun folgende Möglichkeiten:

 

  • Er kann entweder binnen acht Wochen einen begründeten Einspruch erheben
  • Er kann dem Nationalratsbeschluss ausdrücklich zustimmen.
  • Er kann die Frist reaktionslos verstreichen lassen.

 

Bundespräsident
Sollte der Bundesrat ausdrücklich zustimmen oder die Frist verstreichen lassen, hat der Bundeskanzler das Bundesgesetz dem Bundespräsidenten zur Beurkundung vorzulegen. Der Bundesrat kann somit das Inkrafttreten eines Bundesgesetzes nur zeitlich verzögern.

Der Bundespräsident ist nach in Österreich herrschender Rechtsmeinung verpflichtet, durch seine Unterschrift das verfassungsmäßige Zustandekommen des Gesetzes zu bestätigen.

Kundmachung im Bundesgesetzblatt
Die Beurkundung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten ist vom Bundeskanzler gegenzuzeichnen. Nun hat der Bundeskanzler das beurkundete Bundesgesetz im Bundesgesetzblatt kundzumachen. Eine Frist ist dafür im Bundes-Verfassungsgesetz nicht festgelegt.

 

Ein Gesetz erlangt, falls im Gesetz kein anderer Zeitpunkt bestimmt wurde, am Tag nach der Kundmachung im Bundesgesetzblatt verbindliche Rechtskraft. Im Gesetz kann auch rückwirkendes Inkrafttreten vorgeschrieben werden. Dies geschieht jedoch nur in Ausnahmefällen.

 

Gibt es Übergangsbestimmungen?

Nein, für Mietvertragsabschlüsse, die in den kommenden Wochen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes schriftlich getätigt werden, gibt es noch die Verpflichtung zur Selbstbemessung und Abfuhr der Gebühr.

 

Kann man einen mündlichen Vertrag schließen und nach Inkrafttreten der Novelle das schriftliche Dokument ausfertigen?

Dies wäre nur im Falle eines unbefristeten Mietvertrages möglich, das rechtswirksame Befristungen schriftlich vereinbart werden müssen.

 

Wie wird in Zukunft ein Vertrag mit gemischter Nutzung (Wohnung/Büro) aus Sicht der Vergebührung behandelt werden?  Dazu gibt es noch keine entsprechenden Regelungen.

 

Sie suchen Rat und Hilfe in Wohnrechtsfragen? Wir sind DIE ExpertInnen im Miet- und Wohnrecht. Unseren Mitgliedern helfen wir rasch und unkompliziert – am Telefon, per E-Mail oder bei einem persönlichen Beratungstermin.

 

Werden Sie jetzt gleich Mitglied. So sind Sie ab sofort im Wohnrecht bestens geschützt und unterstützen unsere Arbeit.

 

>> JETZT MITGLIED WERDEN

 

 

Mietervereinigung Österreichs, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien, Tel.: 050195, Fax: 050195-92000, zentrale@mietervereinigung.at, ZVR - Zahl 563290909
Datenschutzerklärung      Kontakt & Impressum
NACH OBEN