Wien 28.06.2018
Der Wiener Landtag hat am Donnerstag beschlossen, einen Teil der für Herbst 2018 geplanten neuen Bauordnung vorzuziehen, womit strengere Regeln für den Abriss älterer Gebäude in Kraft treten: künftig braucht es für den Abbruch eines Gebäudes, das vor dem 1.1.1945 errichtet wurde, eine Genehmigung des Magistrats (MA19).
Die Mietervereinigung begrüßt die neue Regelung. „Damit wird es Spekulanten erschwert, Häuser absichtlich verfallen zu lassen und abzureißen, um anschließend neue Mietwohnungen zu errichten, die keiner Mietzinsbeschränkung unterliegen“, sagt Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Wiener Mietervereinigung.
In Altbauten stehen Mieter unter dem Schutz des Mietrechtsgesetzes, das den Mietzins begrenzt. „Das Mietrechtsgesetz ist ein wichtiger Faktor, um leistbare Wohnungen in der Stadt zu halten“, erklärt Hanel-Torsch und erneuert die Forderung, den Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes auf alle Mietverhältnisse auszudehnen.