Österreich 11.03.2020
Die Mietervereinigung richtet einen Appell an Vermieter.
Die Auswirkungen der Eindämmungsmaßnahmen gegen das Corona-Virus treffen viele Geschäfte – Einzelhändler leiden unter teils massiven Umsatzeinbrüchen, nicht alle können auf Rücklagen zurückgreifen. Auch Mieterinnen und Mieter, die von Kurzarbeit betroffen sind sowie viele Selbstständige, die Auftragsrückgänge hinnehmen müssen, stehen unter finanziellem Druck.
Die Mietervereinigung (MVÖ) appelliert an Vermieter, in der aktuellen Situation von Mahnklagen aufgrund nicht oder nicht zur Gänze bezahlter Mietzinse Abstand zu nehmen und stattdessen mit den Mieterinnen und Mietern das Gespräch zu suchen. Rein rechtlich sei eine sofortige Mahnklage jedenfalls keine Notwendigkeit, teilt die MVÖ mit - ein Nichteinbringen einer solchen Klage bedeute auch keinen Verzicht auf die Forderung – diese verjähre erst nach 3 Jahren.