Österreich 23.03.2020
Die Corona-Krise entzieht vielen Mietern die Lebensgrundlage; durch Jobverlust, Kurzarbeit und Betriebsschließungen steigen die finanziellen Probleme und schon die nächste fällige Miete kann vielleicht von vielen nicht mehr bezahlt werden.
„Wir alle sind derzeit dazu aufgefordert, wenn möglich in unseren Wohnungen zu bleiben. Die Menschen haben im Augenblick mehr als genug Sorgen – da darf nicht auch noch der Verlust der Wohnung drohen“, sagt Elke Hanel-Torsch, Landesvorsitzende der Wiener Mietervereinigung. „Die Sicherung der Wohnung ist dringender denn je.“
Ein erster Schritt wurde seitens der Justizministerin mit der Hemmung gesetzlicher Fristen bis zum 30. April bereits gesetzt. „Das ist eine Regelung, die wir sehr begrüßen. Mieter und Wohnungseigentümer dürfen durch die Corona-Krise keinesfalls ihre Rechte verlieren“, erklärt Hanel-Torsch. Nun brauche es aber weitere Maßnahmen und rasches Handeln der Bundesregierung, um Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnungen bzw. ihrer Rechte zu schützen, fordert die Mietrechtsexpertin und stellt dazu ein 3-Punkte-Paket vor:
1. Einrichtung eines Solidarfonds
Rasche Einrichtung eines neuen, bundesweiten Solidarfonds, bei dem ein Antrag auf Übernahme des Mietzinses gestellt werden kann. Der Fonds zahlt in der Folge an den Vermieter. Sobald ein solcher Antrag gestellt wurde, darf keine Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen mehr eingereicht werden.
2. Gesetzliches Rücktrittsrecht für Makler- und Mietverträge
Die Schaffung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts sowohl für Makler-, als auch für Mietverträge ist dringend nötig. Derzeit sind viele Mieter unverschuldet außerstande, Verträge, die sie noch vor der Krise abgeschlossen hatten, zu erfüllen. „Gestern hat uns ein Anruf aus Rumänien erreicht. Der Mann hätte im April in Österreich eine Arbeit aufnehmen sollen und daher eine Wohnung angemietet. Die Arbeit kann er nun nicht antreten, da der Job nicht mehr existiert. Darüber hinaus kann er auch die Wohnung nicht nutzen, weil er nicht einreisen darf“, schildert Hanel-Torsch einen exemplarischen Fall. Ein Rücktrittsrecht würde in vielen Fällen sowohl Mietern als auch Vermietern helfen, langwierige Prozesse zu vermeiden und die Wohnung rascher wiedervermietbar machen.
3. Aufschub bei Rückgaben und Übernahmen
Rückgaben oder Übergaben von Wohnungen sollten bis zum Ende der Ausgangsbeschränkungen aufgeschoben werden, fordert die Mietervereinigung. Mieter, die eine Wohnung noch nicht übernommen haben und daher auch noch nicht darin wohnen, sollen für diese Zeit auch keinen Mietzins bezahlen müssen. Mieter, die eine Wohnung noch nicht zurückgeben konnten, soll für diese Zeit höchstens der rechtlich zulässige Mietzins vorgeschrieben werden dürfen, kein Benutzungsentgelt.
Die Wohnrechts-Experten der Mietervereinigung stehen Mitgliedern für Rechtsfragen unter der Telefonnummer 050195 zur Verfügung (derzeit von Mo-Fr jeweils 8.30-12.30 Uhr) und sind auch per E-Mail unter zentrale@mietervereinigung.at erreichbar.