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Österreich, Recht, Wien 17.12.2021

Betriebskosten: Überprüfung zahlt sich aus

  • Foto: Flex Point Security, istockphoto.com

Warum es sich für Mieter lohnen kann, die Betriebskostenabrechnung kontrollieren zu lassen, illustriert ein aktueller Fall der Mietervereinigung Wien.

 

Wenn Monika Weissenböck (Name von der Redaktion geändert) abends nach Hause kommt, blickt sie beim Eingangstor in vertraute Gesichter. Die freundlichen Herren des Wachdienstes wünschen ihr einen guten Abend. Ein nettes Service. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist: exakt 207.372,30 Euro kostete das Rund-um-die-Uhr-Service allein im Jahr 2019 – und wurde über die Betriebskosten abgerechnet. Für Weissenböck bedeutete das 2019 Mehrkosten von 1.435,64 Euro in ihrer Betriebskostenabrechnung. Die Mieterin wandte sich an die Mietervereinigung.

Das Haus befindet sich in recht prominenter Lage in der Wiener Innenstadt und steht unter Denkmalschutz. Seitens der Hausverwaltung wird der Wachdienst damit begründet, dass eine Zutrittskontrolle wegen der großen Anzahl an neugierigen Touristen gerechtfertigt sei. Deren Aufenthalt im Wohnhaus wäre den Mietern nicht zumutbar. Außerdem würden die Angestellten des Wachdienstes auch Aufgaben eines Hausbesorgers übernehmen, etwa die Schneeräumung, die Betreuung der Grünanlagen in den Höfen und die Zählerablesung von Strom und Wasser.

Laut Mietrechtsgesetz können den Mietern »angemessene« Kosten für die Hausbetreuung über die Betriebskostenabrechnung weiterverrechnet werden, im Wesentlichen allerdings nur für die Bereiche Reinigung, Wartung der Allgemeinflächen und Gemeinschaftsanlagen einschließlich der Schneeräumungen. Ob die verrechneten Kosten »angemessen« sind, hängt wiederum vom konkreten Einzelfall ab.  

Damit zurück zum Einzelfall. MVÖ-Juristin Iris Steinhauer beanstandete für Weissenböck neben den Kosten für den Bewachungsdienst die ebenfalls in der Betriebskostenabrechnung befindliche Position »Brandschutz« - für die der Mieterin anteilig 88,90 Euro verrechnet wurden. Im Einvernehmen mit der Mieterin erreichte Steinhauer mit der Hausverwaltung eine außerbehördliche Lösung: die Kosten für die Position »Brandschutz« werden zur Gänze refundiert; jene für Wachdienst bzw. Hausbetreuung zu 70 Prozent. Insgesamt erhielt Weissenböck so 1.203,24 Euro zurück.

»Die Kontrolle der Betriebskostenabrechnung kann sich auszahlen«, sagt Steinhauer. Die Experten der MVÖ helfen Mitgliedern gerne bei der Anforderung einer fehlenden und auch bei der genauen Überprüfung einer vorliegenden Betriebskostenabrechnung.

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