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Wien 05.01.2022

Neuer Rekord: Mietervereinigung Wien erkämpfte über 3,1 Millionen Euro

  • Jahresbilanz MVÖ Wien - Sujetfoto

Jahresbilanz: 2021 konnte die Mietervereinigung Wien mehr als 3,1 Millionen Euro für ihre Mitglieder erstreiten.

 

Die Rekordsumme von 3.161.000 Euro erkämpften die Mietrechtsexperten der Mietervereinigung (MVÖ) für ihre Vereinsmitglieder - Mieter und Wohnungseigentümer - im Jahr 2021 in Wien. Die zurückerstrittenen Beträge stehen zur Gänze den Mitgliedern zu, denn die Führung von Verfahren ist vom Mitgliedsbeitrag abgedeckt.

 

Insgesamt führten die MVÖ-Experten im Jahr 2021 in Wien 17.101 wohnrechtliche Einzelberatungen durch – bedingt durch fast 90 Lockdown-Tage gab es wie schon 2020 mehr telefonische (13.129) als persönliche (3.151) Rechtsberatungen. 821 Beratungen wurden online durchgeführt.

 

Hilfe bei Verfahren
Wenn es hart auf hart kommt, leitet die MVÖ Verfahren ein, um Mietern zu ihrem Recht zu verhelfen. In 41 Prozent der Verfahren des letzten Jahres ging es um überhöhte Mietzinse, 35 Prozent betrafen Betriebskostenabrechnungen.

 

„Im vergangenen Jahr haben sich die Auswirkungen der Pandemie konkret gezeigt. Viele Menschen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand und müssen jede Möglichkeit nutzen, Geld einzusparen. Bei unseren Experten wurden daher vermehrt Mietzinsüberprüfungen nachgefragt“, sagt Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der MVÖ Wien. „Dass wir im letzten Jahr eine Rekordsumme für unsere Mitglieder erkämpfen konnten macht deutlich, dass die Mieten auch im preisgeregelten Altbau nach wie vor zu hoch sind.“ Es lohne sich daher, die Miethöhe genau prüfen zu lassen: „Wir helfen Mietern, zu viel Bezahltes zurückzufordern.“

 

Über die Klassiker Mietzins und Betriebskosten hinaus stehen die Juristen der MVÖ ihren Mitgliedern jederzeit in sämtlichen Mietrechtsfragen zur Seite. In 11 Prozent der 2021 geführten Verfahren ging es um die Durchsetzung von Erhaltungs- und Reparaturarbeiten, in 6 Prozent der Fälle um Kautionen. Die restlichen Verfahren betrafen Themen wie Entschädigungs- oder Investitionsansprüche, Ablösen, Anerkennungen als Hauptmieter und Ähnliches. In der Statistik nicht inkludiert sind Kündigungs- oder Mietzinsminderungsverfahren, bei denen die Mitglieder der MVÖ von externen Rechtsanwälten vertreten werden.

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