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Österreich, Recht, Wien 11.01.2023

Miete überhöht: MVÖ holte 40.000 Euro für junges Paar zurück

  • Sujetfoto; AzmanJaka/istockphoto.com

Über Jahre zahlte ein junges Paar für seine Wohnung in Wien zu viel Miete. Die Experten der Mietervereinigung brachten den Fall vor die Schlichtungsstelle und erkämpften eine üppige Rückzahlung für die Mieter.

 

Das junge Paar Berger (Name von der Red. geändert) wandte sich am 21. Februar an die Mietervereinigung in Wien.

Die Bergers hatten im November 2014 eine Altbau-Wohnung im 18. Bezirk angemietet. Für die 115 Quadratmeter große Wohnung erhielten die beiden einen auf fünf Jahre befristeten Mietvertrag, 2019 wurde der Vertrag verlängert und mit 10 Jahren Befristung versehen.

Rund 1.200 Euro Netto-Hauptmietzins kassierte die Vermieterin, eine bekannte Unternehmerin, von den Bergers seit Anfang 2015 – wertgesichert. Die Wertsicherung erfolgte jährlich und wurde für jeweils drei Monate rückwirkend nachverrechnet. 2019 war der Netto-Hauptmietzins bereits auf über 1.340 Euro angestiegen. Die Bergers zogen einen Schlussstrich, kündigten und zogen mit Oktober 2021 aus der Wohnung aus.

Am 21. Februar kam das junge Paar zur Erstberatung bei MVÖ-Juristin Bettina Regenfelder. Gerade noch rechtzeitig, um den Mietzins überprüfen zu lassen – denn bei einer befristeten Miete, wie es bei den Bergers der Fall war, beginnt mit Auflösung des Mietverhältnisses eine sechsmonatige Frist zu laufen, innerhalb derer die Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung mit schriftlichem Antrag bei der Schlichtungsstelle geltend gemacht werden muss (mehr zu diesen wichtigen Fristen siehe Info-Kasten weiter unten).

Anfang März brachte Regenfelder für die Bergers das Verfahren bei der Schlichtungsstelle ins Rollen.

Bald stand fest, dass der Richtwert-Mietzins selbst unter Berücksichtigung sämtlicher Zuschläge für die Wohnung deutlich unter dem den Bergers vorgeschriebenen Mietzins liegen hätte müssen. Darüber hinaus wurde auch der Befristungsabschlag von 25 Prozent nicht eingehalten; unzulässig waren außerdem die rückwirkenden Geltendmachungen der Wertsicherung.

Noch Ende September konnten sich die Bergers über eine Rückzahlung von 40.000 Euro freuen.

Info: Fristen bei Mietzinsüberprüfung

Um die Höhe des vereinbarten Mietzinses überprüfen zu lassen, gilt bei unbefristeten Mietverträgen: Binnen 3 Jahren ab Abschluss der Mietzinsvereinbarung müssen Sie ein Verfahren einleiten, um deren Unwirksamkeit vor Schlichtungsstelle oder Gericht geltend zu machen. Verabsäumen Sie diese Frist, kann die Höhe des vereinbarten Mietzinses nicht mehr überprüft werden.

Bei befristeten Mietverträgen endet die Frist zur Überprüfung der Mietzinsvereinbarung spätestens 6 Monate nach Auflösung des Mietverhältnisses oder nach Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis. Warten Sie deshalb nicht zu lange und wenden Sie sich rechtzeitig an die Experten der Mietervereinigung.

 

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