Österreich, Recht 25.09.2023
Vorsicht bei Index-Erhöhungen! Das Team der Mietervereinigung Oberösterreich half einer Mieterin, eine fehlerhafte und überhöhte Indexierung abzuwenden.
In den vergangenen Monaten ist aufgrund der massiven Teuerung die Anzahl der Beratungen bei uns in Oberösterreich stark gestiegen. Zahlungsschwierigkeiten und Geldsorgen sind bei vielen Menschen ein Thema.
Die Inflation macht nicht nur die einkommensschwachen Mieterinnen und Mieter zu schaffen, sondern schränkt auch die mittlere Einkommensschicht spürbar in ihren Ausgaben für Wohnung, Lebensmittel, Urlaub usw. ein.
Bis jetzt hat die Mietervereinigung Oberösterreich schon mehr neue Mitglieder in die Beratung und Vertretung aufgenommen als im gesamten vergangenen Jahr.
Die Mietzinsanhebungen resultieren entweder aus den Indexanpassungen, Erhöhung der Betriebskosten per Monat und/ oder aus den massiv gestiegenen Energiepreisen.
Anhebung prüfen lassen
Dass es sich durchaus lohnen kann, die Indexerhöhung genau prüfen zu lassen, zeigt das Beispiel einer Geschäftsraummieterin in Linz. Vom Vermieter wurden bei der Berechnung der Wertsicherung falsche Indexzahlen als Basis für die Aufwertung herangezogen, sodass die Erhöhung um rund 630 Euro pro Monat zu hoch in Rechnung gestellt wurde.
Das Team in Oberösterreich konnte durch engagiertes und schnelles Einschreiten hochgerechnet auf die nächsten 5 Jahre in Summe rund 38.000 Euro ersparen. Noch dazu verrechnete der Vermieter zwei Monate der Indexierung nach. Eine Vorgehensweise, die in diesen Fällen rechtlich unzulässig und daher nicht wirksam ist; denn im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes darf der Vermieter eine auf Basis der Wertsicherungsklausel sich ergebende höhere Miete nur für die Zukunft, mittels eines darauf gerichteten Schreibens, mindestens 14 Tage vor dem nächsten Zinstermin, neu vorschreiben.
Immer wieder neigen manche Vermieter dazu, die rechtliche Grundlage zu übersehen.
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