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Österreich, Recht 20.09.2023

MVÖ holt 60.000 Euro für Mieter zurück

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Die Experten der Mietervereinigung erkämpften für ein Paar eine üppige Rückzahlung. Die beiden Wiener hatten jahrelang zu viel Miete bezahlt.

 

Fast 9 Jahre lang zahlte ein Paar für seine Wohnung in Wien zu viel Miete. Die Rechtsexperten der Mietervereinigung brachten den Fall vor die Schlichtungsstelle (MA 25) und erkämpften die immense Rückzahlung von 60.000 Euro für die Mieter.

 

Im November 2011 bezogen die Wolfs (Name von der Redaktion geändert) eine Altbau-Wohnung im 3. Wiener Bezirk. Für die – laut Mietvertrag – über 130 Quadratmeter große Wohnung erhielten die beiden einen auf fünf Jahre befristeten Mietvertrag, der 2016 um weitere fünf Jahre verlängert wurde. Im Juni 2020 zog das Paar aus der Wohnung aus. Der Vermieter kassierte einen monatlichen Netto-Mietzins von rund 1.100 Euro – wertgesichert durch den Verbraucherpreisindex (VPI) 2020. 2016 war der Netto-Hautmietzins auf 1.180 Euro angewachsen.

 

Mietzinsüberprüfung

Im Oktober 2020 wandten sich die Wolfs an die Mietervereinigung Wien. Noch im Oktober 2020 brachte MVÖ-Juristin Nina Ladinigg das Verfahren bei der Schlichtungsstelle (MA 25) ins Rollen. Die Schlichtungsstelle beauftragte aufgrund mehrerer Unstimmigkeiten zwei Gutachten. Zuerst wurde die Wohnungsgröße genauer unter die Lupe genommen. Im September 2021 wurde die Wohnung in Wien-Landstraße vermessen. Laut Gutachten war diese allerdings nur 119,80 Quadratmeter groß – nicht 130 Quadratmeter, wie im Mietvertrag vermerkt war.

 

Wann kein Lagezuschlag verrechnet werden darf

Im zweiten Gutachten wurde der Richtwertmietzins überprüft; dabei kamen eklatante Preisunterschiede zum verlangten Hauptmietzins zutage. Außerdem wurde die Lage der Altbau-Wohnung für einen Lagezuschlag genauer untersucht. Nach Berücksichtigung aller Zuschläge und eines von der MA 25 ermittelten Lagezuschlages hätte im Zeitraum November 2011 bis Oktober 2016 ein Netto-Mietzins von rund 973 Euro (8,13 Euro/m²) verlangt werden dürfen – abzüglich des Befristungsabschlags von 25 Prozent ergäbe sich hier ein Richtwertzins von rund 730 Euro. Da im vorgelegten Mietvertrag allerdings kein Lagezuschlag vereinbart wurde, durfte dieser in diesem Fall auch nicht berücksichtigt werden. Die für den Lagezuschlag maßgebenden Umstände müssen den Mietern bis spätestens beim Zustandekommen des Mietervertrages ausdrücklich schriftlich bekanntgegeben werden.

 

Laut Gutachten der MA 25 hätte der Vermieter somit nur 611 Euro anstatt der über 1.100 Euro an Mietzinsforderungen stellen dürfen. Auch für den Zeitraum von 2016 bis 2020 war zu viel Miete verlangt worden. Anstatt der erlaubten 668 Euro bezahlte das Paar Wolf monatlich über 1180 Euro Netto-Miete. Somit wurde den Mietern über fast 9 Jahre monatlich um rund 500 Euro zu viel Miete abgeknöpft, wie die Schlichtungsstelle im Jänner 2023 entschied.

 

Rückzahlung von 60.000 Euro

 

Nach einem Vergleich mit dem Vermieter konnten sich die Wolfs im Juni 2023 über eine Rückzahlung von 60.000 Euro freuen.

 

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