Als größte Mieterschutzorganisation Österreichs hat die Mietervereinigung ein Paket an umsetzbaren Maßnahmen erarbeitet, die Mieter entlasten und die Wohnkosten spürbar senken könnten.
Für viele Menschen wird das Wohnen immer teurer und vor allem Mieter mussten in den vergangenen Jahren durch die hohe Inflation regelmäßig tiefer in die Taschen greifen. Grund dafür sind die an den Verbraucherpreisindex gekoppelten Mieten, die seit 2020 enorm gestiegen sind.
Die Forderung der Mietervereinigung nach einer echten Mietpreisbremse wurde von der Bundesregierung auf die lange Bank geschoben und am Ende viel zu spät ein löchriger, sogenannter »Mietpreisdeckel« beschlossen. Um Wohnen in Österreich leistbarer zu machen, braucht es dringend politische Maßnahmen. Als größte Mieterschutzorganisation Österreichs hat die Mietervereinigung einen Forderungskatalog an Maßnahmen zur Entlastung der Mieter erarbeitet.
Die zentralen Punkte:
• Ein Mietrecht für alle mit klaren Mietzinsobergrenzen.
• Eine Einschränkung der Befristungsmöglichkeiten für gewerbliche Vermieter.
• Eine deutliche Senkung der Betriebskosten.
• Strafen für Vermieter, die sich nicht an Gesetze halten.
Diese Punkte fanden auch große Mehrheit in einer repräsentativen Umfrage, die im Sommer diesen Jahres für die Mietervereinigung durchgeführt wurde. Fair Wohnen hat für Sie den Forderungskatalog der Mietervereinigung zur Nationalratswahl 2024 zusammengefasst:
Wohnen als Grundrecht
Wohnen ist ein Grundbedürfnis der Menschen und muss daher leistbar und qualitativ hochwertig sein. Menschen sollen sich Wohnen nach ihren jeweils eigenen Bedürfnissen leisten und in ihren Wohnverhältnissen gesichert leben können. Die MVÖ fordert daher, dass gerade das Wohnen nicht nur in der EU, sondern auch in der österreichischen Verfassung als Grundrecht verankert wird und soziale sowie gesellschaftspolitische Aspekte im Bereich Wohnen gegenüber der Wettbewerbsfreiheit und Profitgier eindeutigen Vorrang erhalten.
Ein Mietrecht für alle mit klaren Preisobergrenzen
Der private Wohnungsmarkt unterliegt nur zu einem Teil den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) und damit
dem Mieterschutz. Der Anwendungsbereich des MRG soll daher auf alle Mietverhältnisse ausgedehnt werden. Das Fehlen von klaren gesetzlichen Richtlinien für Zu- und Abschläge im Richtwertsystem hat zu einem
Wildwuchs von Zuschlägen geführt. Die MVÖ tritt für klare und nachvollziehbare Mietzinsobergrenzen ein. In einem Zu- und Abschlagskatalog sollen die Zuschläge auf maximal 25 Prozent vom Richtwert gedeckelt werden. Außerdem treten wir für die Abschaffung des Lagezuschlags ein, der nur die Infrastrukturleistungen der Gemeinde widerspiegelt, aber keinen persönlichen Leistungseinsatz des Liegenschaftseigentümers.
Mietpreisspirale stoppen
Um die Teuerungsspirale im Bereich der Mieten anzuhalten, soll die automatische Valorisierung gestoppt werden. Mieten sollen höchstens ein Mal im Jahr und maximal um 2 Prozent erhöht werden dürfen.
Aus für Befristungen
Im Jahr 2000 kam es durch die Öffnung der Befristungsmöglichkeiten zu einem wohnpolitischen Rückschritt, als der befristete Vertrag zum Regelvertrag wurde. Befristungen bedeuten nicht nur Unsicherheit für die Mieter, sondern steigern außerdem die Gesamtwohnkosten. Auf jeden Fall braucht es ein Ende der Befristungsmöglichkeiten für gewerbliche Vermieter – begründete Ausnahmen für Kleinvermieter werden nicht ausgeschlossen.
Faire Reform der Betriebskosten
Kautionskosten senken
Allein die Kaution verschlingt derzeit drei bis sechs Brutto-Monatsmieten. Kautionen sollen der Höhe nach mit maximal zwei Bruttomonatsmieten beschränkt werden.
Faire Rechtsdurchsetzung im Außerstreitverfahren
Der Weg zum Recht darf nicht durch bürokratische und finanzielle Hürden versperrt sein. Die Durchsetzung sämtlicher Rechte und Pflichten aus dem Wohnrecht muss ohne Kostenrisiko im Außerstreitverfahren abgewickelt werden können.
Leerstandsabgabe
Durch lang leer stehende Wohnungen wird der verfügbare Wohnraum künstlich verknappt. Jede Wohnung, die unbegründet leer steht, verursacht weitere Bodenversiegelung sowie Materialverbrauch für Neubau und wirkt sich damit in Wirklichkeit auch nachteilig auf die Klimaziele aus. Die MVÖ fordert, dass Leerstände nach sechs Monaten verpflichtend gemeldet werden müssen und eine Abgabe für Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten, die unbegründet länger leer stehen.
Zweckbindung der Wohnbauförderung
Die MVÖ fordert, dass die Zweckbindung der Fördergelder für Wohnbau wieder eingeführt werden soll.
Strafen für Mietwucher
Im Normalfall werden Vergehen gegen Gesetze auch geahndet. Das Mietrecht soll hier keine Ausnahme darstellen. Derzeit gibt es für Vermieter, die überhöhte Mieten verlangen, außer einer drohenden Rückzahlung keine Konsequenzen. Die MVÖ fordert daher für vorsätzlich und wiederholt überhöhte Mieten Verwaltungsstrafen. Die eingehobenen Beträge sollen für sozialen Wohnbau zweckgebunden werden.
Dekarbonisierung und Klima
Mieter müssen bei den Maßnahmen gegen den Klimawandel mitgenommen werden. Wie es nicht geht, zeigt das Beispiel CO2-Steuer und Umweltbonus: Mieter müssen CO2-Steuer bezahlen, obwohl sie sich das Heizsystem gar nicht aussuchen können. Der CO2-Preis müsste von den Vermietern gezahlt werden, sie sind ja auch für das Heizsystem verantwortlich. Derzeit gibt es für Vermieter kaum echte Anreize, energetisch zu sanieren – denn die Mieter zahlen sowieso.
Ein interessanter Ansatz ist die Warmmieten-Neutralität bei Sanierungen. Man stellt vor der Sanierung die Warmmieten fest und schreibt fest, dass sich diese nach der Sanierung gleich bleiben müssen. Einsparungen bei den Heizkosten bleiben somit dem Mieter, während Erhöhungen der Miete im Ausmaß der Energieeinsparungen zur Finanzierung der Sanierung beitragen. Gleichzeitig steigt durch die Sanierung der Wert der Gebäude. Eventuelle Fehlbeträge könnte man staatlich fördern.
Für energetisch schlechte Häuser soll es größere Abschläge vom Mietzins (Richtwertmietzins) geben. Das würde – zusätzlich zu Förderungen – Anreize für Vermieter schaffen, Heizsysteme zu modernisieren. Der Zuschlag darf nicht mehr als 15 Prozent vom Richtwert ausmachen und ist zu staffeln bzw. auch als Abschlag zu rechnen, wenn das Gebäude nicht einmal Mindeststandards einhält. Basis für die Beurteilung soll der derzeit verpflichtend vorgeschriebene Energieausweis sein.
Datenlücke schließen
Während auf der einen Seite zu Mietern alle möglichen Statistiken erhoben werden, klafft auf der anderen Seite eine riesige Datenlücke –
zur Anzahl und Struktur von Wohnungsvermietern ist kaum etwas bekannt. Die fehlende Datenlage lässt im gesellschaftlichen Diskurs zu wohnungspolitischen Fragen großen Raum für Unausgewogenheit. Die MVÖ fordert daher, dass die riesige Datenlücke zum Geschäftszweig Wohnungsvermietung in Österreich rasch geschlossen wird.