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Österreich, Service 24.10.2024

Lärm, Staub und Schmutz: Wieviel muss man als Mietpartei ertragen?

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Wenn Mieterinnen und Mieter durch Bauarbeiten beeinträchtigt werden, zahlt sich die Prüfung eines Anspruchs auf Mietzinsminderung aus.

 

In der Steiermark, vor allem im Ballungsraum Graz, kam es in den letzten Jahren zu reger Neubautätigkeit. Zum Teil wurden ganze neue Stadtviertel »aus dem Boden gestampft«. Das Leben neben einer Baustelle stellt für viele Mieterinnen und Mieter bereits den Alltag

dar. Monatelange wenn nicht jahrelange Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub und Schutz
belasten das Wohnnutzverhalten extrem. Dabei stellt sich die Frage, wie viel an Beeinträchtigungen muss man als Mietpartei ertragen, ab wann kann man rechtlich einschreiten?
 
Eine allgemeine Regelung zur Lärmbelästigung in der Steiermark hält fest, dass Bautätigkeiten im Tageszeitraum von 6 und 19 Uhr zulässig sind. Zwischen 19 und 6 Uhr, also während der Nachtruhe, sind sie zu unterlassen.
 
Die Kontrolle der Einhaltung erfolgt durch die Bau- und Anlagenbehörde. Beschwerden sollten daher direkt bei der Bau- und Anlagenbehörde eingebracht werden. Bei Verstößen
kann die Behörde Verwaltungsstrafen verhängen. Der Bauwerber kann aber eine Ausnahmegenehmigung beantragen – etwa wenn die Arbeiten nicht tagsüber erfolgen können.
 
Ein »gewöhnliches« Maß an Lärm- oder Staubbelästigung muss jede Mietpartei erdulden,
hält der Oberste Gerichtshof fest. Da im urbanen Raum Bautätigkeiten in Wohnbezirken
durchaus vorkommen, befindet der Oberste Gerichtshof weiters, dass Baustellen mitsamt
der »ortsüblichen« Lärm- und Staubbelästigungen für Bewohner im städtischen Raum zumutbar sind. Wann dieses »gewöhnliche« Maß bzw. die Ortsüblichkeit überschritten ist, ist
in der Praxis oft schwer und nur im Einzelfall zu beurteilen. Ob der Lärm das ortsübliche Maß übersteigt, müssen dann oftmals Sachverstände überprüfen. Dies mit schalltechnischen Gutachten, die aufzeigen, ob der Lärm im zumutbaren Rahmen liegt.
 
Die Prüfung eines Anspruchs auf Mietzinsminderung wegen Lärm, Schmutz und Staub durch
Bautätigkeiten ist auf jeden Fall zu empfehlen. Zwar wird seitens der Vermieter oft auf das sogenannte Baulärmprivileg verweisen, aber in Anbetracht von erheblichen Beeinträchtigungen über mehrere Monate zahlt sich eine genaue Prüfung durch einen Experten der Mietervereinigung sicherlich aus.

 

Mietervereinigung Österreichs, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien, Tel.: 050195, Fax: 050195-92000, zentrale@mietervereinigung.at, ZVR - Zahl 563290909
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