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Österreich, Politik 15.12.2014

Ein einheitliches Miet- und Wohnrecht aus Sicht der MVÖ

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Das österreichische Wohn- und Mietrecht spiegelt derzeit eine Zwei- bzw Mehrklassengesellschaft wieder. Die SPÖ hat mit Vorstellung eines möglichen einheitlichen Universalmietrechts einen Anfang gemacht. Die Mietervereinigung möchte daher zum Jahresausklang ihre Eckpunkte für ein faires Miteinander ebenfalls auszugsweise vorstellen.

Die komplette Fassung unseres Forderungskataloges aus dem Jahr 2012 finden Sie hier.

 

Wohnen als EU-Grundrecht 

 

Sie haben es sicher auch mitbekommen, dass sich die wirtschaftliche Stimmung in den vergangenen Jahren zugespitzt hat!? Zum Beispiel, dass grenzenloser Wettbewerb und Finanzkapitalismus sukzessive sämtliche sozialen Errungenschaften unserer Vorväter in Frage stellen. Aber auch, dass immer neue Wege gefunden werden, wirtschaftliche Privatinteressen Einzelner über die der Gemeinschaft erheben.

 

 Wohnen ist ein Grundrecht!

 

Aus diesem Grund hat die Generalversammlung der Mietervereinigung Österreichsschon 2012 einen umfassenden Leitantrag als Forderungskatalog  an die österreichische Politik beschlossen. Wir möchten, dass jeder einzelne Mensch gebührenden Schutz vor den wirtschaftlich stärkeren Markteilnehmern der Immobilienwelt erhält. Es wird Zeit, auf EU-Ebene ein Grundrecht auf Wohnen zu beschließen und damit ein Zeichen zu setzen, dass die Wohnversorgung einen eindeutigen Vorrang vor der Wettbewerbsfreiheit hat!

 

Warum ein "Wohn- und Mietrecht für alle" so wichtig ist:

 

Der Wohnungsmarkt in Österreich besteht im wesentlichen aus drei Säulen:

 

  1. dem gefördertem Wohnbau
  2. einem großen Bestand an Gemeindewohnungen
  3. und dem privaten Wohnungsmarkt

 

Allerdings gilt das Mietrechtsgesetz (MRG) -also der Mieterschutz- nur für einen Teil des Wohnungsbestandes. Das führt zu Ungerechtigkeiten im Wohnrecht: So gibt es jene MieterInnen, denen ein gesetzliche Schutz gegen überhöhte Mietzinserwartungen oder unsachlichen MIeterpflichten haben und andere, die den Kräften des freien Wohnungsmarktes (schutzlos) ausgesetzt sind.

Daher forden wir, dass der Anwendungsbereich des MRG auf sämtliche Mietverhältnisse ausgedehnt wird.

 

Der Kündigungsschutz

 

Leider kam es im Jahr 2000 durch die Öffnung der Befristungsmöglichkeiten von Mietverträgen zu einem deutlichen wohnpolitischen Rückschritt. Der Anteil der befristeten Verträge nimmt seither deutlich zu.


Befristete Verträge erhöhen die Gesamtwohnkosten (Stichwort: Provision, Kaution, Übersiedlungskosten) und führen damit letztlich zu einer Kostenspirale, die auch auf die Inflationsrate einen negativen Einfluß haben. Ziel muss es daher sein, den befristeten Mietvertrag zurückzudrängen, Ihn zum Ausnahmefall zu machen. Durch einen entsprechend hohen Befristungsabschlag kann die Motivation von Vermietern zu befristen , gebremst werden.Wir fordern daher Abschläge bei Befristungen von mindestens 50%.

 

Der Preisschutz

 

Stellen Sie sich vor: Es gibt derzeit Fälle, wo in anhängigen Verfahren drei Gerichtsinstanzen jeweils unterschiedlich hohe Mieten als gesetzlich zulässig festgestellt wurden. Das Fehlen klarer gesetzlicher Richtlinien, aber auch Fehlen eines festgeschriebenen Katalogs an Zu- und Abschlägen, hat zu einem Preiswildwuchs an Zuschlägen geführt, die die Beurteilung einer zulässigen Miethöhe selbst Immobilienfachleuten schwer machen.

 

Auch der Lagezuschlag ist in unseren Augen nicht berechtigt, da er eine Infrastrukturleistung der öffentlichen Hand belohnt, für den der Liegenschaftseigentümer keine leistung erbracht hat. Ein Beitrag zum Umweltschutz durch die Verringerung des Heizwärmebedarfs hingegen wird derzeit wenig bis gar nicht gesetzlich berücksichtigt.

 

Daher fordern wir :

 

  • einen gesetzlich fixierten Katalog an Zu- und Abschlägen
  • den Ersatz des Lagezuschlag durch einen thermischen Zuschlag, um Investitionen, die den Heizbedarf senken, zu unterstützen
  • die jederzeitige Überprüfungsmöglichkeit des Mietzinses
  • eine Abschaffung der automatischen Indexanpassung
  • dass MieterInnen von Eigentumswohnung den gleichen Rechtsstatus und -zugang haben wie jene in Mietswohnhäusern, wenn es um die Durchsetzung von Erhaltungsmaßnahmen geht.
  • die Schaffung eines Mietzinsminderungskataloges, sowie die Möglichkeit diese außergerichtlich lösen zu können

 

 

 

Mietervereinigung Österreichs, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien, Tel.: 050195, Fax: 050195-92000, zentrale@mietervereinigung.at, ZVR - Zahl 563290909
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