Österreich, Rechtsprechung, Service, Wien, Politik, Recht 19.06.2017
Anders als diverse Prozessfinanzierer berät und vertritt die Mietervereinigung nicht nur bei Mietzinsüberprüfungen. Beinahe die Hälfte der Verfahren, die regelmäßig geführt werden, sind Bestreitungen von Betriebskostenabrechnungen.
Unseren Erfahrungen nach sind 90 % aller Betriebskostenabrechnungen falsch. Viele werden überhaupt nicht ordnungsgemäß gelegt, insbesondere, wenn dabei ein Guthaben für die Mieterinnen und Mieter herausschaut“. Aus allen überprüften Abrechnungen wird jährlich der Betriebskostenspiegel mit Durchschnittswerten der einzelnen Positionen erstellt.
Die monatlichen Nettobetriebskosten pro Quadratmeter Nutzfläche betrugen im Abrechnungsjahr 2015 rund 1,95 Euro (2014: 1,93 Euro). Die Betriebskosten sind damit um rund 1 % gestiegen. Die Jahresinflationsrate ist demgegenüber von 1,7 % (2014) auf 0,9 % (2015) gesunken. Eine 70 m²-Wohnung war 2015 mit monatlich durchschnittlich 136,50 Euro an Betriebskosten (1.638 Euro jährlich) belastet.
Die wichtigsten Betriebskostenpositionen im Überblick:
In Häusern mit Aufzügen sind 2015 noch zusätzlich 2,73 Euro/m² an Liftkosten angefallen. Im Vorjahr waren es 2,78 Euro/m².
Mehr als ein Drittel der Betriebskosten entfallen daher auch im Jahr 2015 wieder auf das Verwaltungshonorar sowie Versicherungsprämien und damit auf Kosten, mit denen der Eigentümer sein eigenes Risiko absichert.Keine dieser Kosten werden von den MieterInnen verursacht und sollten daher auch nicht von diesen zu tragen sein.
Die Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2016 sind bis spätestens 30. Juni im Haus auszuhängen. Auch für diese Abrechnung bietet der Betriebskostenspiegel 2017 eine gute Vergleichsbasis!