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Österreich 29.03.2018

Übernahme der Buwog durch Vonovia: Was bedeutet das für die Mieter?

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Die milliardenschwere Übernahme der Buwog durch den deutschen Immobilienkonzern Vonovia SE ist perfekt. Die Vonovia hält bereits etwa 74 Prozent der Buwog-Aktien. Buwog-Aktionären bot Vonovia eine Barzahlung von 29,05 Euro je Aktie - das entspricht einem Unternehmenswert von rund 5,2 Milliarden Euro.

 

Was bedeutet der Verkauf für Mieter einer Buwog-Wohnung?
Die Buwog verlor bereits 2001 ihren Status der Gemeinnützigkeit. Trotzdem: „Die meisten Buwog-Wohnungen fallen unter das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)“, erklärt Elke Hanel-Torsch, Landesvorsitzende der Wiener Mietervereinigung. 22.400 Wohnungen gehören der Buwog in Österreich, die große Mehrzahl davon unterliegt dem WGG.

 

Für Mieter, die in einer Buwog-Wohnung wohnen, die vor dem 1. April 2001 errichtet wurde, gelten die Mietzinsbegrenzungen des WGG (Ausnahmen können sich dadurch ergeben, dass der selbstnutzende Mieter Wohnungseigentum erworben und den Mietgegenstand weitervermietet hat).

 

Steigerungen der Miete sind auch nach dem Auslaufen der Förderung ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn ein von der (damals noch gemeinnützigen Buwog) errichtetes Haus an einen privaten Bauträger verkauft wird. Das Gleiche gilt für neu abgeschlossene Mietverträge in Gebäuden, die durch die Buwog vor 2001 errichtet wurden oder im Eigentum der Buwog standen.

 

„Auch Sanierungen können nicht so ohne weiteres auf Mieter abgewälzt werden“, sagt Hanel-Torsch. Achtsam sollten Mieter jedoch bei Betriebskosten sein. Wenn Beträge ungerechtfertigt erscheinen, können die Experten der Mietervereinigung helfen, die Abrechnung von der Schlichtungsstelle oder vor Gericht überprüfen zu lassen.

 

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